GKV-Spargesetz: Das Narrativ stimmt nicht
Die Bundesregierung betont, dass sie mit dem vorgelegten Entwurf zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) „allen Beteiligten – von der Pharmaindustrie über die Ärztinnen und Ärzte bis hin zu den Krankenhäusern – etwas abverlangt, um dieses System zukunftsfähig zu machen.“ Das aber ist nicht nur der falsche Weg – es stimmt auch einfach nicht. Ein Kommentar von Florian Martius.

Es klingt wie ein Qualitätsmerkmal, es klingt nach Fairness. Die Botschaft, die die Politik senden will, lautet: Alle sitzen in einem Boot, alle müssen ran. Das aber ist nicht überzeugend. Denn Leitfaden einer verantwortungsvollen Politik, bei der die Gesundheit der Menschen im Vordergrund stehen sollte, müsste sein: Wie und wo können wir sparen, so dass keine bzw. die geringsten gesellschaftlichen Schäden entstehen? Die Frage sollte nicht sein: Wo können wir wieviel sparen? Sie sollte lauten: Wie kommen wir zu einer tragfähigen und nachhaltigen Finanzierung der GKV, ohne dass sich die Versorgung der Menschen mit medizinischen Leistungen verschlechtert?
Vor diesem Hintergrund macht das Vorgehen der Regierung wenig Sinn: Sie hatte beschlossen, zunächst ein Spargesetz vorzulegen und im zweiten Schritt strukturelle Reformen anzugehen, die die FinanzKommission Gesundheit bis Dezember 2026 erarbeiten soll. Denn die GKV ächzt unter strukturellen Problemen, die die Effizienz des Systems hochgradig belasten. Wäre es nicht viel sinnvoller, erst eine „neue“ GKV zu entwickeln, um dann über Geld zu reden? Wäre es nicht sinnvoller, die diskutierten zusätzlichen Mittel aus Tabak-, Alkohol- und Zuckersteuer oder die Einsparpotenziale durch verbesserte Prävention gleich im Reformprozess mitzudenken, statt erstmal mit der Sparkeule durch das fragile System GKV zu berserkern? Wäre es nicht besser, über Gesundheit als entscheidenden Wirtschaftsfaktor zu sprechen, als immer so zu tun, als koste sie nur (zu viel) Geld? Ist es nicht vielmehr so, dass öffentliche Gesundheit die Voraussetzung dafür ist, dass Wirtschaft prosperiert und Sozialsysteme überhaupt funktionieren können?
Gesundheitsreform muss mehr sein als Rotstift
Wie wäre es also, den Prozess umzudrehen? Zunächst ein Zielbild entwickeln: Wie soll eine leistungsfähige, finanzierbare, zukunftsfeste GKV aussehen? Und anschließend: Welche Reformen braucht es, welche Investitionen sind dafür notwendig und welche Einsparpotenziale lassen sich dadurch erschließen? Mit einem konkreten Fahrplan ließe sich dann darüber diskutieren, wie er finanziert werden kann. Wer den Prozess umdreht, dreht auch die Debatte um. Dann geht es nicht mehr darum, welche Gesundheitsversorgung wir uns leisten können (oder wo gespart werden muss), sondern darum, wie wir uns die Gesundheitsversorgung leisten, die wir in Deutschland wollen und brauchen.
Das entscheidende an dem Narrativ von der Gerechtigkeit des BStabG aber ist: Es stimmt nicht. Denn es gibt einen zentralen Player, der für die finanzielle Instabilität mitverantwortlich ist – und das ist ausgerechnet der Bund. Der hat die GKV über Jahre zu einem Abstellgleis sozialpolitischer Leistungen ausgebaut – Stichwort: versicherungsfremde Leistungen. Allein die Übernahme von Gesundheitskosten der Grundsicherungsempfänger:innen kostet die Beitragszahlenden 12 Milliarden Euro im Jahr. Diese Kosten gehören dort aber nicht hin, denn es sind sozialpolitische Leistungen und müssten von der Allgemeinheit getragen werden. Im Bundesfinanzministerium weiß man das, hat deshalb beschlossen, mit jährlich steigenden Beträgen die Deckungslücke zu schließen. Gleichzeitig aber will der Finanzminister den Bundeszuschuss zugunsten der GKV für eben jene versicherungsfremden Leistungen kürzen.
GKV-Spargesetz: Der Bund in Selbstbedienungslaune
Das rechnet sich so: Die GKV bekommt in 2027 250 Millionen Euro als Einstieg in die Finanzierung eines staatlich induzierten Budgetlochs in Höhe von 12-Milliarden-Euro – etwas über zwei Prozent der Summe. Der Bund entzieht der GKV aber gleichzeitig zwei Milliarden Euro von dem Zuschuss, der das Loch eigentlich ausgleichen soll. Unter dem Strich bedeutet das, dass die GKV im kommenden Jahr um 1,75 Milliarden Euro nackter dasteht, als in diesem (s. auch „GKV-Spargesetz: Geld knapp, Wut groß“). Auf die Idee muss man erstmal kommen: Der Bund entzieht sich nicht nur seiner finanzpolitischen Verantwortung, nein, er verschlimmert das Problem noch. Schöner als der Bundesrechnungshof kann man es nicht schreiben: Das ist „Haushaltskonsolidierung auf Kosten der GKV.“ In diesem Zusammenhang vom „Einstieg in die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen“ zu sprechen, ist – milde formuliert –abenteuerlich.
Das dürfte der Grund sein, warum das BStabG so im Gegenwind steht: Denn, dass allen Beteiligten – „von der Pharmaindustrie über die Ärztinnen und Ärzte bis hin zu den Krankenhäusern“ (und übrigens insbesondere auch den Patient:innen) – „etwas abverlangt“ wird, liegt an verschleppten Reformen und einem Bund in Selbstbedienungslaune. Und weniger daran, dass es tatsächlich an Geld fehlt. Die Zeche sollen jetzt alle bezahlen – nur der Bund als Mitverursacher des Problems hält sich fein raus.
Quelle: https://pharma-fakten.de/kommentare/gkv-spargesetz-das-narrativ-stimmt-nicht/



